Fort- und Weiterbildung

 

Der sbam verpflichtet seine Mitglieder zur Fort- und Weiterbildung. Dadurch wird der/die Atemtherapeut/in in der fachlichen Kompetenz und der persönlichen Entwicklung gefördert und die Qualität der therapeutischen Arbeit nachhaltig ausgebaut.

Der sbam unterscheidet zwischen Fort- und Weiterbildung
Die Fortbildung dient der Erhaltung und Vertiefung des Erfahrbaren Atems. Es sind pro Jahr mindestens 20 Stunden Fortbildung erforderlich. Anerkannt sind Kurse, die den Erfahrbaren Atem zur Grundlage haben.

Die Weiterbildung ermöglicht dem/der Atemtherapeut/in sich neben der Fortbildung ein breiteres allgemeines Wissen anzueignen - z.B Kurse zu gesundheitlichen, komplementärmedizinischen, medizinischen oder psychologischen Themen.

Detailliertere Angaben finden Sie im Fort- und Weiterbildungsreglement für Atemtherapeutinnen und Atemtherapeuten Middendorf.


» Fort- & Weiterbildungsreglement (PDF)