Die sbam-Standeskommission hat nach der Standesordnung bei Verstössen von sbam-Mitgliedern gegen die Ethik-Vorschriften des Verbands die nötigen Untersuchungen anzustellen und die von anderen Mitgliedern oder Aussenstehenden erhobenen Vorwürfe abzuklären.
Die von der sbam-Mitgliederversammlung gewählten Kommissionsmitglieder werden dabei von einem aussenstehendem Juristen unterstützt. Im Fall einer Verurteilung spricht die Kommission Sanktionen aus, die schlimmstenfalls den Verbandsausschluss beinhalten können.
Die Kommission ist im Weiteren anzurufen, wenn ein sbam-Mitglied gerichtliche Inkassomassnahmen gegen eine Klientin oder einen Klienten einleiten will und sich dafür vom Berufsgeheimnis entbinden lassen muss. Die Anrufung der Standeskommission erfolgt schriftlich über das sbam-Sekretariat.
Die Standeskommission arbeitet fachlich unabhängig und unter Amtsgeheimnis gegenüber allen anderen Verbandsinstanzen. Sie untersteht administrativ dem sbam-Vorstand.
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Ursina Friedli, Präsidentin |
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Andreas Abersfelder, Mitglied |
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André Bürki, Mitglied |
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Monika Dobler, Mitglied |
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Verena Kellermann, Mitglied |
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Dr. med. Lothar Ulrich Roth, Mitglied |