Höhere Fachprüfung KomplementärTherapie (HFP), eidgenössisches Diplom

In einem mehrjährigen Prozess haben sich alle wichtigen Verbände der Komplementärtherapie in zentralen Fragen des Berufs geeinigt und sich im Jahr 2008 in der Organisation der Arbeitswelt KomplementärTherapie (OdA KT) zusammengeschlossen. Die Mitgliederverbände der OdA KTTC, darunter seit der ersten Stunde der sbam, vertreten rund 9000 Therapeutinnen und Therapeuten aus allen Regionen der Schweiz.

Die Organisation der Arbeitswelt KomplementärTherapie (OdA KT) bildet heute die Trägerschaft für die Höhere Fachprüfung KomplementärTherapie (HFP) und ist zuständig für die Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle verbindlicher Qualitätskriterien in der Aus- und Weiterbildung im Berufsfeld der KomplementärTherapie. Zudem vertritt sie die Interessen der ihr angeschlossenen Verbände und Praktizierenden und pflegt Kontakte zu internen und externen Anspruchsgruppen sowie der Öffentlichkeit.

Sechzehn Methoden der KomplementärTherapie sind derzeit durch die OdA KT sowie das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannt, darunter auch die Atemtherapie. Auf eidgenössischer Ebene sind die beiden Berufsverbände sbam und AFS als Träger der Methodenidentifikation (METID) Atemtherapie für die Entwicklung und Positionierung dieser Methode zuständig.

Atemtherapeutinnen und Atemtherapeuten nach Middendorf können mit dem Absolvieren der Höheren Fachprüfung KomplementärTherapie einen eidgenössisch anerkannten Abschluss erwerben. Die HFP dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten über die im Berufsbild geforderten Handlungskompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.

 

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Das Branchenzertifikat

Das Branchenzertifikat gehört mit dem Nachweis von Berufspraxis und Supervision zu den Zulassungsbedingungen für die HFP. Bereits praktizierende Atemtherapeutinnen und Atemtherapeuten können über ein Gleichwertigkeitsverfahren das Branchenzertifikat der OdA KT ohne weiteres Verfahren erlangen. Dabei profitieren langjährig Praktizierende von erleichterten Bedingungen, die von der OdA KT in den Übergangsbestimmungen festgehalten sind und eine Gültigkeit von sieben Jahren, seit Anerkennung der Methode haben (ab 2015 für die Atemtherapie). 

Das Gleichwertigkeitsverfahren ist ein Dossierverfahren und beinhaltet das Nachweisdokument inklusive Beilagen sowie ein Essay, in welcher ausgewählte Kompetenzen des Berufsbilds KT situationsbezogen und mit Bezug zur Praxistätigkeit zu formulieren sind.

Künftig können Studierende mit einer Ausbildung in KomplementärTherapie, Methode Atemtherapie nach Middendorf das Branchenzertifikat der OdA KT direkt erlangen. Hierzu muss die Ausbildung von der OdA KT akkreditiert sein.

Die Höhere Fachprüfung

Die Ausbildungen der höheren Berufsbildung, wie die Höhere Fachprüfung HFP, sind in der schweizerischen Bildungssystematik auf Tertiärstufe positioniert. Eine höhere Berufsbildung setzt einen beruflichen oder schulischen Abschluss auf Sekundarstufe II voraus, d.h. ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder den Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung (z. B. Matura, Fachmatura) oder eine gleichwertige Qualifikation.  

Weitere Zulassungsbedingungen zur HFP sind das Branchenzertifikat, Praxiserfahrung und nachgewiesene Supervisionen.

Die HFP stellt sicher, dass die beruflichen Kompetenzen des Berufsbilds umfassend überprüft werden. Die Inhalte sind: vorgängiges Verfassen einer Fallstudie, Fachgespräch zur Fallstudie, Analyse und Reflexion komplexer Arbeitssituationen, Bearbeitung spezifischer Fachthemen. Die Prüfung selbst dauert insgesamt rund fünf Stunden.