Die sbam-Standesordnung regelt das Verhalten der Atemtherapeutin gegenüber dem Klienten oder Patienten, den Kolleginnen, den anderen Partnern im Gesundheitswesen sowie das Verhalten in der Öffentlichkeit.
Sie bezweckt:
Es ist Aufgabe der Atemtherapeutin, menschliches Leben zu schützen, Gesundheit zu fördern, zu erhalten oder wiederherzustellen und Leiden zu lindern. Die Atemtherapeutin übt ihren Beruf sorgfälltig und gewissenhaft aus und erweist sich dadurch des Vertrauens der Ratsuchenden und der Öffentlichkeit würdig. Voraussetzung dafür sind persönliche Integrität und berufliche Kompetenz.
Die Atemtherapeutin setzt ihre Möglichkeiten in Prävention und Therapie zum Wohl der Patienten ein. Sie beachtet dabei das Gebot der Wirtschaftlichkeit.
Die Atemtherapeutin benützt die ihr gebotenen Möglichkeiten zur Sicherung der Qualität ihrer Arbeit.
Die Atemtherapeutin nimmt keine therapeutischen Handlungen vor und gibt keine Stellungnahmen ab, die sie mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren kann.
Die materiellen Regeln der Standesordnung enthalten Vorgaben zum Verhalten der Therapeutin gegenüber dem Patienten, in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Berufskolleginnen und Therapeutinnen anderer Methoden der Komplementärtherapie.
Die Durchführung des Standesverfahrens obliegt ausschliesslich der Standeskommission. Streitigkeiten materieller Natur werden nicht durch die Standeskommission behandelt. Die Standesordnung ist für alle sbam-Mitglieder verbindlich.