Die Mitgliederversammlung ist das oberste Verbandsorgan im sbam. Sie entscheidet über die ihr von den Statuten zugewiesenen Geschäfte wie die Rechnungsablage und das Budget, die Wahlen der Verbandsorgane, die Genehmigung von Reglementen oder die Revision der Statuten. Für die Verfahrensabläufe in der Mitgliederversammlung besteht ein Geschäftsreglement.
Volles Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung haben die Aktiv- und Ehrenmitglieder. Die Assoziierten Mitglieder, Passiv- und Schülerinnenmitglieder und Gönnermitglieder haben Stimmrecht in finanziellen Belangen. Die Mitgliederversammlung findet ordentlicherweise einmal jährlich im Frühjahr statt. Ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder kann die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung verlangen.