Atemtherapeutinnen können bei den meisten Versicherern ihre Leistungen über die ambulante Zusatzversicherung abrechnen. Sie sind dafür über das Erfahrungsmedizinische Register EMR oder die ASCA-Stiftung als abrechnungsberechtigt registriert, bei einigen wenigen Kassen direkt in firmeninternen Verzeichnissen.
Die Atemtherapie wird, wie alle anderen komplementärtherapeutischen Methoden, immer wieder von einzelnen Versicherern hinterfragt, ob die von den Therapeutinnen erbrachten Leistungen notwendig, effizient und wirtschaftlich seien. Es ist eine ständige Aufgabe des Berufsverbands, Verhandlungen zu führen, die entsprechenden Nachweise zu erbringen und die Versicherer zu dokumentieren.