Ja, ich will.

 

Aktivmitgliedschaft
Als Aktivmitglieder werden Personen aufgenommen, die eine Berufsausbildung als Atemtherapeutin oder Atemtherapeut Middendorf einer vom sbam anerkannten Schule nach den Bestimmungen des Ausbildungs- und Prüfungsreglements des sbam absolviert haben und ihren Beruf ausüben.

Bewerberinnen und Bewerber anderer Schulen oder Lehrgänge aus dem In- und Ausland können als Aktivmitglieder aufgenommen werden, wenn ihre Ausbildung bezüglich Qualität und Umfang als den Bestimmungen des Ausbildungs- und Prüfungsreglements des sbam entsprechend beurteilt werden kann.

Als Schülerinnen- und Schülermitglieder werden Bewerberinnen oder Bewerber aufgenommen, die sich in einer in- oder ausländischen Schule in einer Berufsausbildung als Atemtherapeutin oder Atemtherapeut Middendorf befinden. Beim Abschluss der Ausbildung haben sie sich für den Erwerb der Aktivmitgliedschaft darüber auszuweisen, dass sie die Aufnahmebedingungen erfüllen.

So melden Sie sich an:
Untenstehendes Anmeldeformular (PDF) herunterladen, ausfüllen und zusammen mit Ihrem Diplomzeugnis an das sbam Sekretariat einsenden. Absolventinnen und Absolventen nicht vom sbam anerkannter Ausbildungstätten (alle ausser dem Institut für Atem, Bewegung und Therapie Yvonne Zehnder und der Atemschule Ursula Schwendimann) müssen zusätzlich zu ihrem Bewerbungsformular die auf der Checkliste aufgeführten Unterlagen einreichen.

Jahresbeitrag: Fr. 600.–, für SchülerInnen Fr. 50.–
» Bewerbung Mitgliedschaft (PDF)
» Bewerbung Mitgliedschaft Checkliste (PDF)

Passivmitgliedschaft
Nichtberufstätige Atemtherapeutinnen oder Atemtherapeuten können als Passivmitglieder aufgenommen werden.

Jahresbeitrag: Fr. 250.–
» Bewerbung Mitgliedschaft (PDF)

Gönner
Als Gönnermitglieder können Personen aufgenommen werden, die den Verband und seine Tätigkeiten unterstützen wollen.

» Bewerbung Mitgliedschaft (PDF)

Aufnahmeverfahren
Die Beitrittsgesuche sind mit den nötigen Unterlagen und Zeugnissen an das Sekretariat zu richten. Die Gesuche der Bewerberinnen und Bewerber für die Aktivmitgliedschaft werden durch die Qualitätskommission beurteilt, die dem Vorstand Antrag stellt. Alle Gesuche für die andern Mitgliederkategorien werden durch den Vorstand direkt beurteilt.

Info Mitgliedschaft
Die komplette Praxis rund um die Mitgliedschaft sind in den sbam Statuten im Kapitel Mitgliedschaft aufgeführt.

» Statuten (PDF)